Hier haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Bei Neu-Anmeldungen eines Wohnsitzes benötigen Sie auf dem vollständig ausgefüllten Meldezettel auch die Unterschrift Ihrer Hausverwaltung. Meldezettel für allfällige MitbewohnerInnen werden von Ihnen als Unterkunftgeber unterzeichnet. Mit diesem Formular können Sie dann die An-, Um- oder Abmeldung beim Magistrat der Stadt Wien veranlassen.
Für den Bankeinzug Ihrer Miete ist folgendes Formular unterfertigt erforderlich:
Bitte vergessen Sie bei Neubezug Ihrer Wohnung nicht, den Gas- und Strombezug bei dem gewünschten Anbieter (z.B.: Wien Energie Tel: 0800 500 800 oder Verbund Tel: 0800 210 210) auf Ihren Namen umzumelden. Geben Sie Ihrem Energieversorger den Zählerstand vom Tag des Auszugs und Ihre neue Adresse bekannt, damit Ihre Energiekosten bis zum Auszugstermin erfasst werden können und Ihnen die Rechnung zugestellt werden kann. In manchen Fällen ist es notwendig, dafür einen Ablesetermin zu vereinbaren.
Tipp: Mit dem Tarifkalkulator der E-Control können Sie das optimale Strom- und Gasangebot für Ihr neues Zuhause berechnen. Der Tarifkalkulator ist ein gemeinsames Projekt der E-Control, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer Österreich.
Jede Änderung hinsichtlich Rundfunkempfangseinrichtungen (Geräte, mit denen Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen werden können) ist in Österreich meldepflichtig. Die zuständige Stelle ist die GIS (Gebühren Info Service GmbH). Die An-/Um-/Abmeldung können Sie auch online erledigen. Gedruckte Formulare erhalten Sie direkt bei der GIS in Ihrer Nähe, in den österreichischen Postämtern, in den Gemeindeämtern, in einzelnen Bankinstituten oder in manchen Trafiken.
Hier finden Sie den für Ihr Haus zuständigen Rauchfangkehrer.
Wenn Sie eine SAT-Anlage montieren möchten, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters. Dem Antrag zur Montage ist eine Skizze über den beabsichtigten Aufstellungsort beizulegen. Wir möchten vorab darauf hinweisen, dass die Arbeiten ausschließlich durch eine Fachfirma ausgeführt werden dürfen.
Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirkes umziehen, müssen Sie die Adressänderung innerhalb einer Woche verpflichtend in der Kfz-Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.
Wenn Sie außerhalb Ihrer (ehemals zuständigen) Bezirksverwaltungsbehörde umziehen, ist es erforderlich, dass Sie Ihr Fahrzeug abmelden und neu anmelden.
Beachten Sie, dass bei Schäden, wie z.B. Rohrbruch, Brand udgl. durch die Gebäudebündelversicherung nur fix mit dem Haus verbundene Teile, das heißt Wand- und Bodenbeläge versichert sind, jedoch nicht das Wohnungsinventar. Der Abschluss einer Haushaltsversicherung ist daher jedenfalls empfehlenswert und gemäß Mietvertrag bereits meist Vorschrift.
Sollten Sie Ihren bestehenden Vertrag bei uns kündigen wollen, finden Sie eine diesbezügliche Vorlage zum Ausfüllen:
Falls Sie weitere Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, bitten wir Sie folgendes Formular auszufüllen:
Wir haben keinen eigenen Notdienst. Wir empfehlen folgende Notrufnummern:
Wiener Netze GmbH:
- Strom: 0800 500 600
- Fernwärme: 0800 500 751
Feuerwehr: 122
Polizei: 133
Rettung: 144
Gas Notruf: 128
Die Zurich Immobilien Liegenschaftsverwaltungs-GesmbH (FN 111872v) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, welche zahlreiche Versicherungslösungen bietet.