Das umfassende Fachwissen unserer erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht die optimale Betreuung der uns anvertrauten Immobilien. Das aktive Management bewirkt die Wertsteigerung der Objekte sowie die Erhöhung der Nutzungsqualität für die Mieter.

Referenz 1060 Wien, Windmühlgasse 30

Unsere Leistungen im Überblick:

Kaufmännische Hausverwaltung

  • Vertretung der Eigentümer gegenüber Behörden, Gerichten, Schlichtungsstellen, Mietern
  • Hauseigentümerabrechnung
  • Betriebskosten-Abrechnung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Beiblatt zur Einkommensteuer-Erklärung, Umsatzsteuer-Aufstellung für Steuerberater bzw. Umsatzsteuer-Erklärung
  • Mietvorschreibung, Verrechnung, Mahnwesen inklusive Klagseinbringung, Zahlscheinversand, Bankeinzug
  • Abschluss von Mietverträgen
  • Lohnverrechnung Hausbesorger/Hausbetreuer
  • Rechnungsprüfung
  • Bezahlung und Verrechnung der laufenden Kosten über ein separat geführtes Hauskonto
  • Evidenzhaltung von Gewährleistungsfristen
  • Kautionsverwaltung

Gerne überzeugen wir auch Sie von der Qualität unserer professionellen Verwaltungstätigkeit. Bei Interesse treffen wir uns gerne persönlich mit Ihnen zu einem unverbindlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns.

Technische Hausverwaltung

  • regelmäßige Objektbegehung
  • komplette Schadensabwicklung (vor Ort sowie Versicherungseinreichung)
  • Beauftragung von Kleinreparaturen und Wartungen
  • Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
  • Sanierung (Dach, Wohnung, Fassade,…)
  • Abwicklung Verfahrung nach § 18 MRG
  • Lifteinbau und Liftmodernisierung
  • Ausschreibung, Prüfung von Angeboten und Beauftragung
  • Organisation Winterdienst gemäß Winterdienstverordnung
  • Übernahme und Übergabe von Bestandseinheiten

Zusätzliche Leistungen im Wohnungseigentum

  • Abrechnung des Reparaturfonds
  • Vorausschau bis spätestens zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode, in der die in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten, sowie die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten, fallen.
  • Auf Wunsch Einberufung einer jährlichen Eigentümerversammlung. Andernfalls wird diese, wie im Gesetz festgelegt, alle 2 Jahre abgehalten.

Sie ziehen um? Für Ihren Umzug haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst.