Sie sind mit der Qualität und dem Service Ihrer Hausverwaltung unzufrieden und denken über einen Wechsel nach?

Gerne erstellt die all-in-one Gebäudeverwaltung Ihnen ein für Sie unverbindliches und kostenloses Angebot zur Verwaltung Ihrer Liegenschaft. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns gleich an!

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Kontakt

Zurich Immobilien Liegenschaftsverwaltungs-GesmbH
Leopold-Ungar-Platz 2
A-1190 Wien
Telefon: +43 (1) 533 49 35
E-Mail: office@zurichimmobilien.at

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Leistungsumfang

Bei der Ausübung der laufenden Tätigkeiten stützen wir uns auf die einschlägige Gesetzgebung sowie auf den bei den Mitarbeitern der Hausverwaltung vorhandenen jahrzehntelangen Erfahrungswert und der ständigen Fortbildung. Die Verwaltung wird EDV unterstützt abgewickelt und umfasst in der Regel nachstehende Arbeiten:

  • Monatliche Vorschreibung der Acontobeträge für die Betriebskosten und des Reparaturfonds.
  • Jährlicher Zahlscheinversand bzw. monatlicher Bankeinzug
  • Jährliche Abrechnung der Betriebskosten und des Reparaturfonds.
  • Bezahlung und Verrechnung der laufenden Kosten (Reinigung, Strom, Grundsteuer, Reparaturrechnungen, usw.) über ein separat geführtes Bankkonto.
  • Steuerliche Vertretung gemäß Umsatzsteuergesetz, d.h. monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt sowie jährliche Steuerklärung.
  • Abhandlung von Versicherungsschäden. Dies inkludiert die komplette Organisation ab Schadenseintritt. (Beauftragung der Professionisten, Schadensbesichtigung, Einreichung bei der Versicherung, Bezahlung der   Reparaturrechnung, in Evidenz halten für die Vergütung durch die Versicherung, Organisation des Sachverständigen,…).
  • Lohnverrechnung der Hausbetreuung.
  • Einholung von drei Angeboten sowie Veranlassung von Reparaturen.
  • Bei Sanierungsarbeiten größeren Umfangs wird die entsprechende Zustimmung der Eigentümer eingeholt.
  • Diverse Korrespondenzen mit Professionisten, Behörden (Finanzamt, Magistrate,…) und Versicherungen.
  • Regelmäßige Objektbegehung.
  • Organisation des Winterdienstes (Schneeräumung: Einholung von Kostenvoranschlägen, Beauftragung).
  • Vorausschau bis spätestens zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode in der
    ⇒ die in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten, sowie
    ⇒ die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten,
    ⇒ die dafür erforderlichen Beiträge zur Rücklage sowie
    ⇒ die sonst vorhersehbaren Aufwendungen, vor allem die Bewirtschaftungskosten und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen bekannt gegeben werden.
  • Auf Wunsch wird jährlich und unentgeltlich eine Eigentümerversammlung einberufen. Nach Abhaltung der Versammlung werden die besprochenen Punkte und Beschlüsse von unserer Kanzlei in ein schriftliches Protokoll zusammen gefasst und an die Eigentümer versendet. Auf Wunsch kann bzw. wird dieses auch per Mail zugeschickt.
  • Mahnwesen: Kontrolle der Zahlungseingänge, Mahnung, Information der Eigentümer sofern ein Eigentümer mehr als 5 Monate im Rückstand ist um rechtzeitig eine Anmerkung im Grundbuch vorzunehmen.
  • Regelmäßige Prüfung der Wartungsverträge und entsprechende Neuverhandlung.